Open tender · Germany · Contract notice
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen im Rahmen eines sog. Open-House-Modells zu diversen Röntgenkontrastmitteln (ATC-Code nach WHO: V08)
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen in Germany is inviting bids for “Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen im Rahmen eines sog. Open-House-Modells zu diversen Röntgenkontrastmitteln (ATC-Code nach WHO: V08)”. Bids close on 31 March 2027.
The work
Abschluss von Rabattvereinbarungen für diverse Röntgenkontrastmittel im Open-House-Modell
- Teilnahme bis zum 15. eines Monats
- Teilnahmeunterlagen über DTVP
What it takes to qualify
Worth a closer look
- Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für folgende Röntgenkontrastmittel (ATC-Code nach WHO: V08): - Los 1 Amidotrizoesäure bis 30ml - Los 2 Amidotrizoesäure über 30ml - Los 3 Ioxitalaminsäure - Los 4 Iohexol - Los 5 Iopamidol - Los 6 Iopromid - Los 7 Ioversol - Los 8 Iodixanol - Los 9 Iomeprol 350mg - Los 10 Iomeprol 400mg - Los 11 Iobitridol - Los 12 Bariumsulfat - Los 13 Gadotersäure - Los 14 Gadoteridol - Los 15 Gadobensäure - Los 16 Gadobutrol - Los 17 Gadoxetsäure - Los 18 Gadopiclenol
- Der Vertragsabschluss erfolgt (losbezogen) im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen/Großhändlern/Apotheken offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist; Mindestabnahmemengen werden dementsprechend nicht garantiert.
- Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 17. Februar 2025 eingereicht werden.
- Die Rabattvereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens zum 31.03.2027.
- Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren (ggf. losbezogen) vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.
- Den Erfahrungen nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
- Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Aus-schlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" mit den Teilnahmeunterlagen ausgefüllt einzureichen.
- Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfangreiche Sanktionen gegen Russland normiert.
- Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und ein Vertragserfüllungsverbot.
- Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen.
- Unter Verwendung der Anlage "Eigenerklärung Russlandsanktionen" hat der Bieter daher zu erklären, dass weder er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift aufweist.
Policy conditions
No reservation, preference or local-content restriction.
Documents to submit
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründenausgefüllt mit den Teilnahmeunterlagen
- Eigenerklärung Russlandsanktionenausgefüllt mit den Teilnahmeunterlagen