Leitfaden · Luxemburg · Angebotsabgabe

So bewerben Sie sich um öffentliche Aufträge in Luxemburg.

In Luxemburg gibt es kein Lieferantenregister, in das Sie sich eintragen müssten: Ein kostenloses Konto auf dem Portal und eine qualifizierte elektronische Signatur genügen, um ein Angebot abzugeben. Die Hürde ist die Sprache, meist Französisch oder Deutsch, dazu ein Genehmigungsschritt für die Geschäftstätigkeit, bevor Sie mit der Arbeit beginnen. Unternehmen aus dem EWR reichen eine einfache Meldung ein, Unternehmen von außerhalb des EWR brauchen eine vollständige Niederlassungsgenehmigung.

Aktualisiert am 5. Oktober 20268 Min. LesezeitGeprüft anhand: das geänderte Gesetz vom 8. April 2018 über das öffentliche Auftragswesen und die großherzogliche Verordnung vom 8. April 2018, das Gesetz vom 10. November 2010 über die Rechtsbehelfe, die Seiten des nationalen Vergabeportals zu Schwellenwerten, Fristen, elektronischer Einreichung und Neuigkeiten (aktualisiert bis September 2026), die Verordnung von 2024 zur Anhebung des Schwellenwerts für das vereinfachte Verfahren und die Seiten von guichet.lu zu Dienstleistungsmeldungen, entsandten Arbeitnehmern, Verzugszinsen und E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, Stand Oktober 2026

Auch auf: English · français

Luxemburg auf einen Blick

Hauptgesetz Gesetz vom 8. April 2018 über das öffentliche Auftragswesen, mit der zugehörigen großherzoglichen Verordnung
Portal pmp.b2g.etat.lu (pmp.lu): Bekanntmachungen, Unterlagen, Fragen, elektronische Einreichung; Leitfäden auf marches.public.lu
Lieferantenregister Keines; ein kostenloses Konto auf dem Portal genügt
E-Signatur Pflicht für das Angebot: LuxTrust, luxemburgische eID oder ein qualifiziertes EU-Zertifikat
EU-Schwellenwerte (2026–27) 140.000 EUR zentrale, 216.000 EUR subzentrale Auftraggeber bei Lieferungen und Dienstleistungen; 5.404.000 EUR Bauleistungen
Sprache Meist Französisch oder Deutsch
Einbehalt 10 % der Abschlagszahlungen (durch eine Garantie ersetzbar)
Rechtsmittel Stillhaltefrist 10 / 15 Tage; vorläufiger Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht

Wo Ausschreibungen erscheinen

  • Das Portal. Alle Bekanntmachungen, Unterlagen, Fragen und elektronischen Angebote laufen über das nationale Vergabeportal pmp.b2g.etat.lu (unter dem Namen pmp.lu), Leitfäden finden Sie auf marches.public.lu. Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte erscheinen zusätzlich auf TED.
  • Die Suche ist frei zugänglich, und E-Mail-Benachrichtigungen sind verfügbar. Für die Einreichung brauchen Sie ein kostenloses Konto.
  • Nur elektronisch. Bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung Pflicht.
  • Wer es betreibt. Das Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten betreibt das Portal gemeinsam mit dem staatlichen IT-Zentrum. Im September 2026 wurde eine Neugestaltung beider Websites angekündigt.
  • Eine Beschwerdekommission. Die Commission des soumissions, besetzt mit Auftraggebern und Berufskammern, prüft Beschwerden, ihre Stellungnahmen sind aber nicht verbindlich.

Schwellenwerte und Verfahren

Die nationalen Beträge in Luxemburg werden jedes Jahr zum 1. Januar neu indexiert. Dies sind die Werte für 2026, ohne Mehrwertsteuer.

Auftrag Regel
Bis 79.000 EUR Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung oder Verhandlungsverfahren, ohne weitere Begründung
79.000 EUR – 144.986,80 EUR Ebenso, wenn mindestens 3 Bewerber eingeladen werden
Bauleistungen über 1.294.525 EUR (unterhalb der EU-Ebene) Nicht offenes Verfahren mit Bekanntmachung zulässig
Sonst unterhalb der EU-Schwellenwerte Das offene Verfahren ist die Regel
Ab den EU-Schwellenwerten Vollständige EU-Verfahren; Lieferungen und Dienstleistungen zentraler Auftraggeber ab 140.000 EUR
  • Lose. Lose unter 80.000 EUR (Lieferungen und Dienstleistungen) oder 1 Million EUR (Bauleistungen) können nach nationalen Regeln vergeben werden, wenn sie zusammen höchstens 20 % des Auftrags ausmachen. Aufträge, die mehrere Gewerke umfassen, werden in der Regel nach Gewerken aufgeteilt, sofern kein Generalunternehmer beauftragt wird.
  • Nationale offene Verfahren erfordern mindestens 42 Tage, bei kleineren Aufträgen 27, jeweils 5 Tage weniger bei elektronischer Einreichung. Bei begründeter Dringlichkeit sind 15 Tage zulässig.
  • Offene Verfahren auf EU-Ebene erfordern mindestens 35 Tage (30 bei elektronischer Einreichung). Nicht offene Verfahren erfordern 30 Tage für den Teilnahmeantrag und dann 30 für das Angebot.
  • Bindefrist. Angebote bleiben in der Regel bis zum Zuschlag verbindlich, der innerhalb von 2 Monaten nach der Öffnung erfolgen soll (bei großen Aufträgen höchstens 5 Monate).
  • Rahmenverträge laufen höchstens 4 Jahre (8 bei Sektorenauftraggebern).

Wer ein Angebot abgeben darf

  • Weder eine Gesellschaft vor Ort noch eine Registrierung ist für die Angebotsabgabe nötig, und Ihre Rechtsform darf kein Grund sein, Sie abzulehnen. Bietergemeinschaften können anbieten, ohne eine Gesellschaft zu gründen. Sie unterzeichnen eine gesamtschuldnerische Verpflichtungserklärung, in der ein federführender Vertreter benannt wird.
  • Vertragspartner. Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen Unternehmen aus Staaten des WTO-GPA und anderer Abkommenspartner der EU bei erfassten Aufträgen ebenso behandelt werden wie EU-Unternehmen.
  • Alle anderen. Nach dem Kolin-Urteil des EuGH (2024) haben Unternehmen aus Staaten ohne Beschaffungsabkommen mit der EU keinen Anspruch auf Gleichbehandlung.
  • Sektorenauftraggeber. Sektorenauftraggeber dürfen ein Angebot für Lieferungen ablehnen, wenn mehr als die Hälfte der Produkte aus Staaten ohne Abkommen stammt.
  • Zuschlagsempfänger außerhalb des EWR. Ein Auftraggeber kann von einem Zuschlagsempfänger mit Sitz außerhalb des EWR eine Sicherheitsleistung verlangen.
  • Sprache. Das Angebot muss in der Sprache der Ausschreibungsunterlagen abgefasst sein, meist Französisch oder Deutsch, sofern diese nichts anderes zulassen. Der Auftraggeber kann auf Ihre Kosten beglaubigte Übersetzungen ins Französische, Deutsche oder Luxemburgische verlangen.
  • Eignungsnachweis.
    • EEE. Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen Auftraggeber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptieren; unterhalb können die Unterlagen sie zulassen.
    • Bescheinigungen. Der voraussichtliche Zuschlagsempfänger und seine Subunternehmer legen luxemburgische Bescheinigungen der Sozialversicherung, der direkten Steuern und der Mehrwertsteuer vor, die nicht älter als 3 Monate sind. Ein Bieter, der nicht in Luxemburg niedergelassen ist, legt zusätzlich die entsprechenden Nachweise aus seinem Herkunftsstaat vor. Sie haben dafür mindestens 15 Tage Zeit.
  • Genehmigungen für die Geschäftstätigkeit, bevor Sie mit der Arbeit beginnen.
    • Unternehmen aus dem EWR und der Schweiz dürfen ohne Niederlassung in Luxemburg gelegentlich Dienstleistungen erbringen. Handwerks- und Industriebetriebe, darunter die meisten Baugewerke, müssen dies vorher dem Wirtschaftsministerium melden: 50 EUR, gültig für 12 Monate.
    • Unternehmen von außerhalb des EWR und der Schweiz brauchen eine luxemburgische Niederlassungsgenehmigung (autorisation d’établissement), auch für gelegentliche Arbeiten.
    • Entsandte Arbeitnehmer müssen über e-Détachement bei der Gewerbeinspektion (ITM) gemeldet werden.

Jede Unterlage, Schritt für Schritt. Wer welche Bescheinigung ausstellt, wer sie für Sie beschaffen kann, was sie kostet und wie lange sie gültig ist: Jeder Schritt zum Angebot in Luxemburg.

Angebotsabgabe Schritt für Schritt

  1. Finden Sie Ausschreibungen auf pmp.b2g.etat.lu, bei Aufträgen auf EU-Ebene auch auf TED, und richten Sie E-Mail-Benachrichtigungen ein.
  2. Legen Sie ein Konto auf dem Portal an. Sie können sich mit LuxTrust, der luxemburgischen eID, einer notifizierten eIDAS-Identität aus der EU oder mit Benutzername und Passwort anmelden.
  3. Besorgen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur (LuxTrust, luxemburgische eID oder ein Zertifikat aus der EU-Vertrauensliste) und installieren Sie das Signaturwerkzeug des Portals.
  4. Laden Sie die Unterlagen herunter. Prüfen Sie Sprache, Lose, Varianten, Garantien und ob die EEE akzeptiert wird.
  5. Stellen Sie Fragen rechtzeitig. Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen die Antworten spätestens 6 Tage vor Fristablauf vorliegen.
  6. Erstellen Sie das Angebot auf dem Preisblatt des Auftraggebers, in Euro und ohne Mehrwertsteuer. Fügen Sie die EEE oder die Nachweise bei, bei Bedarf auch die Verpflichtungserklärung der Bietergemeinschaft.
  7. Unterzeichnen Sie das Angebot und reichen Sie es elektronisch ein, vor Ablauf der Frist. Die Unterzeichnung des Angebots ist Pflicht.
  8. Wenn Sie voraussichtlich den Zuschlag erhalten, legen Sie Ihre Bescheinigungen innerhalb der Frist vor (mindestens 15 Tage). Werden Sie aufgefordert, Ihre Preise zu begründen, haben Sie ebenfalls mindestens 15 Tage Zeit.
  9. Achten Sie auf die Stillhaltefrist (siehe unten).
  10. Bevor Sie beginnen, reichen Sie die Dienstleistungsmeldung oder den Antrag auf Niederlassungsgenehmigung ein, melden entsandte Arbeitnehmer an und registrieren sich bei Bedarf für die Mehrwertsteuer.
  11. Stellen Sie elektronische Rechnungen über Peppol oder MyGuichet.lu; Rechnungen per E-Mail werden nicht angenommen.

Sicherheiten und Zahlung

  • Keine allgemeine Bietersicherheit. Eine allgemeine Regel zu Bietersicherheiten haben wir nicht gefunden; Garantien und Versicherungen werden von Ausschreibung zu Ausschreibung festgelegt.
  • Einbehalt. Bei Bau- und Lieferaufträgen werden 10 % der Abschlagszahlungen einbehalten. Auf Ihren Antrag kann der Einbehalt durch eine Bankgarantie oder die Garantie einer Bürgschaftsgenossenschaft ersetzt werden.
  • Vorauszahlungen erfordern eine Garantie und sind auf 25 % begrenzt (ausnahmsweise 40 %).
  • Zahlung. Der Auftraggeber hat 28 Tage, um Einwände gegen die Schlussrechnung zu erheben. Verzugszinsen fallen ab 30 Tagen nach Eingang der Rechnung, der Waren oder der Leistungen bzw. nach der Abnahme an.
  • E-Rechnung. Seit 18. März 2023 bei öffentlichen Aufträgen Pflicht, ausschließlich über Peppol oder MyGuichet.lu.

Wie Angebote bewertet werden

  • Wirtschaftlichstes Angebot. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot, nach Preis, Kosten oder Preis-Leistungs-Verhältnis, mit veröffentlichter Gewichtung.
  • Ungewöhnlich niedrige Angebote müssen erläutert werden und werden abgelehnt, wenn sie gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht verstoßen.
  • Die 15-%-Regel. Unterhalb der EU-Schwellenwerte muss bei mindestens 5 gültigen Angeboten für jedes Angebot, das mehr als 15 % unter dem Durchschnitt liegt (ohne das höchste und das niedrigste Angebot), eine Preisanalyse angefordert werden.
  • Bevorzugung vor Ort. Eine Gemeinde darf bei kleinen Aufträgen einen in der Gemeinde ansässigen Bieter bevorzugen, wenn sein Preis höchstens 5 % höher liegt.
  • Vorbehaltene Aufträge. Manche Aufträge können geschützten Werkstätten vorbehalten werden. Eine nationale KMU-Quote haben wir nicht gefunden.

Eine Entscheidung anfechten

  • Stillhaltefrist.
    • Aufträge auf EU-Ebene: mindestens 10 Tage nach einer elektronisch übermittelten Zuschlagsmitteilung (sonst 15).
    • Nationale Aufträge: mindestens 15 Tage nach der Benachrichtigung der unterlegenen Bieter.
  • Vorläufiger Rechtsschutz. Der Präsident des Verwaltungsgerichts kann vorläufige Maßnahmen anordnen, etwa die Aussetzung des Verfahrens oder die Streichung diskriminierender Spezifikationen. Sobald Sie den Antrag gestellt haben, muss der Auftraggeber das Verfahren oder den Zuschlag bis zum Beschluss aussetzen und darf erst unterzeichnen, wenn sowohl der Beschluss ergangen als auch die Stillhaltefrist abgelaufen ist.
  • Nichtigkeitsklage. Eine Klage auf Nichtigerklärung des Zuschlags geht an das Verwaltungsgericht, danach an den Verwaltungsgerichtshof. Eine Übersicht einer Anwaltskanzlei von 2020 nennt eine Frist von 3 Monaten, mit Anwaltszwang.
  • Unwirksamkeit. Ein Vertrag kann für unwirksam erklärt werden, etwa nach einer rechtswidrigen Direktvergabe, je nach erfolgter Bekanntmachung innerhalb von 30 Tagen oder 6 Monaten.
  • Formlose Beschwerden. Sie können sich auch an die Commission des soumissions wenden; ihre Stellungnahme ist nicht verbindlich.

Was sich 2025–2026 geändert hat

  • 2024 (weiterhin relevant): Der Schwellenwert ohne Begründungspflicht stieg von 60.000 EUR auf 79.000 EUR.
  • Dezember 2025: Das Signaturwerkzeug des Portals wurde ersetzt, und die EU-Schwellenwerte für 2026 wurden veröffentlicht.
  • 1. Januar 2026: Die neuen EU-Schwellenwerte traten in Kraft, und die nationalen Beträge wurden neu indexiert.
  • September 2026:
    • EU-Reform: Die Europäische Kommission schlug eine einheitliche EU-Vergabeverordnung vor, die die Richtlinien von 2014 ersetzen soll. Bisher ist es nur ein Vorschlag.
    • Neugestaltung des Portals: Luxemburg kündigte eine Neugestaltung seines Vergabeportals an.

Aktuelle Ausschreibungen in Luxemburg

Siehe auch wie sich Unternehmen von außerhalb der EU um EU-Ausschreibungen bewerben können und wie Sie sich auf TED um öffentliche Aufträge in der EU bewerben.

Fragen

Brauche ich ein luxemburgisches Unternehmen oder eine Registrierung, um ein Angebot abzugeben?

Nein. Luxemburg führt keine Liste für die Vorabregistrierung von Lieferanten; Sie brauchen ein kostenloses Konto auf dem Vergabeportal und eine qualifizierte elektronische Signatur, und Ihre Rechtsform darf kein Grund sein, Sie abzulehnen. Bevor Sie den Auftrag ausführen, müssen Handwerks- und Industriebetriebe aus dem EWR und der Schweiz eine Meldung an das Wirtschaftsministerium richten (50 EUR), und Unternehmen von außerhalb des EWR brauchen eine Niederlassungsgenehmigung.

Welche elektronische Signatur kann ich in Luxemburg für mein Angebot verwenden?

Das Angebot muss unterzeichnet werden. Sie können LuxTrust, den luxemburgischen elektronischen Personalausweis (eID) oder jedes qualifizierte Zertifikat aus der EU-Vertrauensliste verwenden, zusammen mit dem Signaturwerkzeug des Portals. Ein Teilnahmeantrag muss nicht unterzeichnet werden.

Kann ich in Luxemburg ein Angebot auf Englisch abgeben?

Nur wenn die Ausschreibungsunterlagen es zulassen. Grundsätzlich muss das Angebot in der Sprache der Unterlagen abgefasst sein, meist Französisch oder Deutsch, und der Auftraggeber kann auf Ihre Kosten beglaubigte Übersetzungen ins Französische, Deutsche oder Luxemburgische verlangen.

Können Unternehmen von außerhalb der EU sich in Luxemburg um Aufträge bewerben?

Unternehmen aus Staaten des WTO-Beschaffungsübereinkommens (GPA) werden bei erfassten Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte gleich behandelt. Nach dem Kolin-Urteil des EuGH haben Unternehmen aus Staaten ohne Beschaffungsabkommen mit der EU keinen Anspruch auf Gleichbehandlung. Auftraggeber können von einem Zuschlagsempfänger mit Sitz außerhalb des EWR außerdem eine Sicherheitsleistung verlangen.

Wie viel Zeit habe ich in Luxemburg für die Vorbereitung eines Angebots?

Unterhalb der EU-Schwellenwerte mindestens 42 Tage im offenen Verfahren, bei kleineren Aufträgen 27, jeweils 5 Tage weniger bei elektronischer Einreichung. Oberhalb der EU-Schwellenwerte mindestens 35 Tage, bei elektronischer Einreichung 30.

Wie fechte ich einen Zuschlag in Luxemburg an?

Handeln Sie während der Stillhaltefrist: 10 Tage nach einer elektronisch übermittelten Zuschlagsmitteilung bei Aufträgen auf EU-Ebene, 15 Tage bei nationalen Aufträgen. Ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim Präsidenten des Verwaltungsgerichts setzt die Vertragsunterzeichnung bis zum Beschluss aus. Für eine Nichtigkeitsklage gilt Berichten zufolge eine Frist von 3 Monaten, und sie erfordert einen Anwalt.

Quellen

Dieser Leitfaden erklärt die Regeln in einfacher Sprache; er ist keine Rechtsberatung. Vergaberegeln ändern sich, und jede Ausschreibung legt ihre eigenen Bedingungen fest – sie hat immer Vorrang.