Dieser Leitfaden ist die Checkliste hinter einem Angebot in Luxemburg: jede Unterlage und jeder Schritt in der Reihenfolge, in der die Ausschreibung sie verlangt, und wer sie rechtlich erledigen darf. Wie das öffentliche Auftragswesen in Luxemburg insgesamt funktioniert (Schwellenwerte, Verfahren, wer anbieten darf, Bewertung der Angebote, Zahlung und Rechtsschutz), erklärt So bewerben Sie sich um öffentliche Aufträge in Luxemburg.
Bevor Sie ein Angebot abgeben
1. Ein Benutzerkonto auf dem Vergabeportal. Unterlagen herunterladen, Fragen über die gesicherte Nachrichtenfunktion stellen und elektronische Angebote einreichen: All das geschieht auf pmp.b2g.etat.lu, das vom Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten betrieben wird. Ein Lieferantenverzeichnis zur Voranmeldung gibt es nicht. Das Konto ist kostenlos und noch am selben Tag einsatzbereit.
- So melden Sie sich an: mit einer LuxTrust-Smartcard oder einem LuxTrust-Stick, dem luxemburgischen elektronischen Personalausweis, einer notifizierten EU-eIDAS-Identität oder mit Benutzername und Passwort.
- Ein Konto pro Person. Jedes Konto hat eine E-Mail-Adresse und ein einziges Anmeldemittel. Wer an Ihren Angeboten mitarbeitet, registriert sich deshalb selbst, und niemand nutzt das Signaturgerät eines anderen.
- Aus dem Ausland: Benutzername und Passwort oder eine notifizierte EU-eIDAS-Identität genügen; eine Registrierung in Luxemburg ist nicht nötig.
2. Ihr Arbeitsplatz und das Signaturwerkzeug. Testen Sie Ihren Computer auf dem Portal und installieren Sie dessen Werkzeug Mon assistant marchés publics gemeinsam mit Ihrem Unterzeichner, noch vor der Woche der Abgabefrist.
3. Eine qualifizierte elektronische Signatur. Jedes Angebot muss vor der Einreichung signiert werden, ein Teilnahmeantrag nicht. Die Signatur stammt von LuxTrust (Smartcard oder Signing Stick, PRIVATE oder PRO), vom luxemburgischen elektronischen Personalausweis oder von jedem Anbieter, der mit „QCert for eSig“ auf der EU-Vertrauensliste steht. Die Dateien werden als PAdES-PDF oder als XAdES bzw. CAdES mit Token signiert, mit Mon assistant marchés publics oder direkt in einem PDF-Reader. Die Signatur gilt so lange wie ihr Zertifikat.
- Wer das erledigt: Ihr bevollmächtigter Vertreter signiert jede Angebotsdatei auf seinem eigenen Gerät; die Dateien können für Sie vorbereitet und mit dem Portalwerkzeug Vérifier la signature geprüft werden.
- Aus dem Ausland: Jedes qualifizierte Zertifikat auf der EU-Vertrauensliste ist zulässig. Zertifikate von außerhalb der EU werden nicht als zulässig erwähnt.
4. Fragen. Prüfen Sie in den Unterlagen Sprache, Lose und Sicherheiten und stellen Sie Ihre Fragen über die gesicherte Nachrichtenfunktion des Portals. Beides kann für Sie erledigt werden.
Mit dem Angebot
5. Die Vollmacht, wenn nicht Ihr satzungsmäßiger Geschäftsführer unterschreibt. Der Unterzeichner muss das Unternehmen verpflichten können: der im RCS eingetragene Geschäftsführer oder der Inhaber einer Vollmacht (procuration), privatschriftlich oder von einem Notar errichtet. Papierangebote kann auch Ihr Bevollmächtigter (mandataire) abgeben. Sie gilt so, wie sie es selbst festlegt.
- Wer das erledigt: Ein Rechtsanwalt entwirft sie, Ihre satzungsmäßigen Geschäftsführer unterzeichnen. Ein Partner, der aufgrund einer Vollmacht unterschreibt, verwendet sein eigenes qualifiziertes Zertifikat.
- Aus dem Ausland: Ein Auszug aus Ihrem heimischen Register belegt, wer zeichnen darf.
6. Die EEE (DUME). Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen Auftraggeber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptieren, darunter nur, wenn die Unterlagen es zulassen. Sie ist kostenlos, am selben Tag erstellt und gilt für die jeweilige Ausschreibung.
- Wer das erledigt: Sie kann für Sie ausgefüllt werden; Ihr Vertreter bestätigt sie und signiert sie mit dem Angebot.
7. Das Preisblatt und das technische Angebot. Die Preise kommen in Euro und ohne Mehrwertsteuer in das Preisblatt des Auftraggebers (bordereau de soumission), neben das technische Angebot. Beides kann für Sie zur Unterschrift vorbereitet werden.
8. Die gesamtschuldnerische Verpflichtungserklärung (engagement solidaire) einer Bietergemeinschaft. Ein gemeinsames Angebot muss eine datierte und unterzeichnete Erklärung enthalten, die einen federführenden Vertreter (mandataire) unter den Mitgliedern benennt und den Anteil jedes Mitglieds angibt. Ein Rechtsanwalt entwirft sie, der bevollmächtigte Vertreter jedes Mitglieds unterzeichnet; sie gilt für diese Ausschreibung.
9. Beeidigte Übersetzungen, wenn der Auftraggeber sie verlangt. Der Auftraggeber kann auf Ihre Kosten verlangen, dass jede eingereichte Unterlage von einem beeidigten oder zugelassenen Übersetzer (traducteur assermenté / agréé) ins Französische, Deutsche oder Luxemburgische übersetzt wird. Das ist bei ausländischen Bescheinigungen und Satzungen üblich. Das Angebot selbst folgt meist der Sprache der Unterlagen, Französisch oder Deutsch.
10. Qualitäts- und Umweltzertifikate, wenn die Ausschreibung sie verlangt. Auftraggeber können Zertifikate unabhängiger Stellen über Qualitätssicherung oder Umweltmanagement (ISO 9001 oder 14001, EMAS) sowie Prüfberichte von Konformitätsbewertungsstellen verlangen (Art. 18 und 21 der großherzoglichen Verordnung, RGD). Eine Zertifizierungsstelle auditiert Sie, und gleichwertige Zertifikate aus anderen Mitgliedstaaten müssen anerkannt werden.
11. Die elektronische Einreichung. Sie bereiten die Einreichung auf dem Portal vor, fügen die bereits signierten Dateien an, reichen vor Fristende ein und bewahren die Empfangsbestätigung auf, in der jede korrekt signierte Datei aufgeführt ist. Die Einreichung ist kostenlos.
- Wer das erledigt: Sobald Ihr Unterzeichner die Dateien signiert hat, kann die Einreichung für Sie zusammengestellt und hochgeladen werden.
Wenn Sie für den Zuschlag vorgesehen sind
Der Auftraggeber verlangt den Nachweis, dass Ihre Sozialbeiträge und Steuern bezahlt sind, und gibt Ihnen dafür mindestens 15 Tage. Jede der drei Bescheinigungen muss frühestens 3 Monate vor dem Tag der Öffnung und spätestens an diesem Tag ausgestellt sein; beantragen Sie sie also schon vor der Abgabefrist. Auch Ihre Subunternehmer legen sie vor.
| Unterlage | Ausgestellt von | Wer sie besorgt | Gültigkeit | Was nur Sie tun |
|---|---|---|---|---|
| Sozialversicherungsbescheinigung (attestation de non-obligation) | Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) | Eine Steuerberatung oder Treuhandgesellschaft, sofern das CCSS eine Vollmacht akzeptiert; sonst beantragen Sie sie selbst | Höchstens 3 Monate vor der Öffnung ausgestellt | Beantragen oder den Antrag genehmigen; Beiträge laufend bezahlen |
| Bescheinigung über direkte Steuern, einschließlich der Lohnsteuer-Anmeldungen | Administration des contributions directes (ACD), über das zuständige Steueramt, auf einfachen Antrag | Eine Steuerberatung beantragt sie für Sie | Höchstens 3 Monate vor der Öffnung ausgestellt | Den Antrag genehmigen |
| Mehrwertsteuerbescheinigung | Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA (AED) | Eine Steuerberatung beantragt sie für Sie | Höchstens 3 Monate vor der Öffnung ausgestellt | Den Antrag genehmigen |
| Strafregisterauszug des Unternehmens (casier judiciaire personne morale), wenn die Ausschreibung ihn verlangt; er enthält über ECRIS gemeldete Verurteilungen in der EU | Service du casier judiciaire (Parquet général) | Vom Unternehmen online über MyGuichet.lu mit einem LuxTrust-Produkt beantragt, oder per E-Mail, Post oder persönlich; kostenlos | — | Ihn beantragen; Einzelunternehmer legen ihren persönlichen Auszug vor |
| RCS-Auszug, wenn die Ausschreibung ihn verlangt | Luxembourg Business Registers | Für Sie online mit Ihrer RCS-Nummer bestellt | — | — |
Vor dem Vertrag und der ersten Rechnung
Eine Niederlassungsgenehmigung (autorisation d’établissement) für Unternehmen von außerhalb des EWR und der Schweiz. Die Generaldirektion Mittelstand (Direction générale des classes moyennes) des Wirtschaftsministeriums erteilt diese Genehmigung für kaufmännische, handwerkliche, industrielle und bestimmte freiberufliche Tätigkeiten, abhängig von Zuverlässigkeit (honorabilité) und Qualifikation. Unternehmen von außerhalb des EWR und der Schweiz brauchen sie auch für gelegentliche Arbeiten in Luxemburg, und zwar vor Beginn. Die Kanzleigebühr beträgt 50 €, und die Genehmigung gilt, solange die Voraussetzungen erfüllt sind; Änderungen sind zu melden. Eine Treuhandgesellschaft kann die Unterlagen vorbereiten, einreichen muss sie aber der im RCS eingetragene Geschäftsführer über MyGuichet.lu mit seinem eigenen LuxTrust (PRIVATE oder PRO), oder er unterzeichnet den Papierantrag.
Eine Meldung gelegentlicher Dienstleistungen für Unternehmen aus dem EWR und der Schweiz. Handwerks- und Industriebetriebe aus dem EWR und der Schweiz, darunter die meisten Baugewerke, melden sich vor Arbeitsbeginn beim Wirtschaftsministerium; Gewerbe der liste C und reglementierte freie Berufe sind ausgenommen. Die Gebühr beträgt 50 €, online per Karte oder Payconiq, per Steuermarke oder per Überweisung bezahlt, und die Meldung gilt 12 Monate. Das Formular kann für Sie vorbereitet werden; Sie unterzeichnen es und zahlen die Gebühr.
Entsandte Arbeitnehmer. Ein ausländischer Arbeitgeber meldet jede Entsendung vor ihrem Beginn bei der Gewerbeinspektion (Inspection du travail et des mines, ITM) auf deren Plattform e-Détachement, und die Arbeitnehmer führen die A1-Bescheinigung ihres Herkunftslandes mit.
Versicherungen. Vor Beginn der Arbeiten kann der Auftraggeber eine Versicherungsbestätigung über die Berufshaftpflicht bis zu dem im Lastenheft festgelegten Betrag verlangen, bei großen Bauvorhaben oder Generalunternehmerleistungen auch eine Bauwesen-Allgefahrenversicherung. Der Versicherer muss in Luxemburg zugelassen oder ein dort tätigkeitsberechtigter Versicherer aus dem EWR sein; der Schutz gilt für die Vertragsdauer, und Sie unterzeichnen die Police.
Die Garantie anstelle des Einbehalts und die Sicherheitsleistung außerhalb des EWR. Bei Bau- und Lieferaufträgen behalten die Auftraggeber 10 % der Abschlagszahlungen ein; Sie können diesen Einbehalt durch eine Garantie einer Bank oder einer Bürgschaftsgenossenschaft (mutualité de cautionnement) ersetzen, die bis zur Abnahme gilt. Ein Auftraggeber kann außerdem von einem Zuschlagsempfänger mit Sitz außerhalb des EWR eine Sicherheitsleistung verlangen (Art. 34 RGD). Eine allgemeine Regel zur Bietersicherheit gibt es nicht. Sie unterzeichnen die Garantievereinbarung.
Eine luxemburgische Mehrwertsteuernummer, falls nötig. Ein ausländischer Auftragnehmer muss sich unter Umständen vor Arbeitsbeginn in Luxemburg für die Mehrwertsteuer registrieren; eine Steuerberatung erledigt das bei der AED.
Elektronische Rechnungsstellung. Rechnungen zu öffentlichen Aufträgen sind strukturierte E-Rechnungen nach der EN-Norm und werden über Peppol oder MyGuichet.lu übermittelt. Sie schließen einen Vertrag mit einem Peppol-Access-Point-Anbieter oder nutzen Ihren eigenen MyGuichet-Unternehmensbereich.
Wer was erledigt
| Schritt | Wer es erledigen kann | Was nur Sie tun |
|---|---|---|
| Portalkonto | Wer an Ihren Angeboten mitarbeitet, registriert sich selbst | Ihr eigenes Konto anlegen |
| Arbeitsplatztest und Signaturwerkzeug | Gemeinsam mit Ihnen eingerichtet | Es auf dem Computer Ihres Unterzeichners installieren |
| Qualifizierte Signatur | Ausgestellt von LuxTrust, über den luxemburgischen elektronischen Personalausweis oder von einem Anbieter der EU-Vertrauensliste | Ihr Vertreter signiert jede Angebotsdatei auf seinem eigenen Gerät |
| Fragen | Für Sie über die gesicherte Nachrichtenfunktion gestellt | — |
| Vollmacht | Ein Rechtsanwalt entwirft sie; ein Notar bei einer notariellen Urkunde | Ihre satzungsmäßigen Geschäftsführer unterzeichnen |
| EEE | Für Sie ausgefüllt | Sie bestätigen und mit dem Angebot signieren |
| Preisblatt und technisches Angebot | Für Sie vorbereitet | Sie signieren |
| Verpflichtungserklärung der Bietergemeinschaft | Ein Rechtsanwalt entwirft sie | Jedes Mitglied unterzeichnet |
| Beeidigte Übersetzungen | Ein beeidigter oder zugelassener Übersetzer | — |
| Qualitätszertifikate | Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle | Sich dem Audit unterziehen |
| Einreichung | Für Sie zusammengestellt und hochgeladen | Die Dateien vorher signieren |
| Bescheinigungen von CCSS, ACD und AED | Eine Steuerberatung oder Treuhandgesellschaft | Den Antrag genehmigen; Zahlungen laufend leisten |
| Strafregisterauszug des Unternehmens | — | Ihn über MyGuichet.lu mit LuxTrust beantragen |
| RCS-Auszug | Für Sie bestellt | — |
| Niederlassungsgenehmigung | Eine Treuhandgesellschaft bereitet die Unterlagen vor | Ihr Geschäftsführer reicht sie ein und erfüllt die Voraussetzungen an Zuverlässigkeit und Qualifikation |
| Dienstleistungsmeldung | Für Sie vorbereitet | Sie unterzeichnen und die Gebühr zahlen |
| Entsendemeldungen | — | Entsendungen melden und A1-Bescheinigungen besorgen |
| Versicherungen und Einbehaltsgarantie | Ein Versicherer, eine Bank oder eine Bürgschaftsgenossenschaft | Police und Vereinbarung unterzeichnen |
| Elektronische Rechnungsstellung | Über Ihren Access-Point-Anbieter eingerichtet | Den Vertrag mit ihm schließen oder Ihren MyGuichet-Bereich nutzen |
Die beteiligten Fachleute
| Fachperson | Zugelassen oder beaufsichtigt durch | Was sie für einen Bieter tut |
|---|---|---|
| Avocat à la Cour (Rechtsanwalt) | Ordre des avocats du Barreau de Luxembourg oder de Diekirch | Prüft das Lastenheft (cahier spécial des charges), die Ausschlussgründe und die Unterlagen der Bietergemeinschaft; entwirft Vollmachten für die Personen, die Angebote unterzeichnen; beantragt während der Stillhaltefrist einstweilige Maßnahmen beim Präsidenten des Verwaltungsgerichts und erhebt Nichtigkeitsklagen, für die ein Anwalt vorgeschrieben ist |
| Expert-comptable, Treuhandgesellschaft (fiduciaire) oder réviseur d’entreprises agréé | Ordre des experts-comptables (OEC); Institut des réviseurs d’entreprises (IRE) und CSSF für Abschlussprüfer | Hält Sie bei CCSS, ACD und AED auf dem aktuellen Stand, damit die drei Bescheinigungen innerhalb der 15-Tage-Frist ausgestellt werden können; erstellt Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit und Jahresabschlüsse (geprüfte durch einen réviseur); erledigt die luxemburgische Mehrwertsteuerregistrierung und die Erklärungen bei der AED |
| Notaire (Notar) | Chambre des notaires du Grand-Duché de Luxembourg | Errichtet Gründungs- und Niederlassungsurkunden, die vor einer Niederlassungsgenehmigung für eine luxemburgische Einheit nötig sind, sowie notarielle Vollmachten |
| Traducteur assermenté (beeidigter Übersetzer) | Vereidigt vor dem Obersten Gerichtshof (Cour supérieure de justice); Liste beim Justizministerium | Übersetzt jede Angebotsunterlage, die ein Auftraggeber verlangt, ins Französische, Deutsche oder Luxemburgische |
| Zertifizierungs- oder Konformitätsbewertungsstelle | OLAS (ILNAS) oder eine andere Akkreditierungsstelle, die Mitglied der EA ist | Stellt die Qualitäts-, Umwelt- und Prüfzertifikate aus, die ein Auftraggeber verlangen kann |
| Bank, Bürgschaftsgenossenschaft oder Versicherer | CSSF (Banken); Commissariat aux assurances (Versicherer) | Stellt die Garantie anstelle des Einbehalts von 10 % aus, die Sicherheitsleistung, die ein Auftraggeber von einem Zuschlagsempfänger außerhalb des EWR verlangen kann, sowie Versicherungsbestätigungen für Berufshaftpflicht und Bauwesen-Allgefahren |
| Vergabeberater | Nicht reglementiert | Bereitet Preisblatt, technisches Angebot, EEE und Anlagen vor und stellt die Einreichung auf dem Portal zusammen |
Wenn Ihr Unternehmen aus dem Ausland kommt
Für die Angebotsabgabe brauchen Sie weder eine luxemburgische Gesellschaft noch eine Registrierung, aber Unternehmen von außerhalb des EWR und der Schweiz benötigen vor der Ausführung eine Niederlassungsgenehmigung, und Handwerks- und Industriebetriebe aus dem EWR und der Schweiz melden sich beim Wirtschaftsministerium; wer aus dem Ausland anbieten darf und zu welchen Bedingungen, erklärt So bewerben Sie sich um öffentliche Aufträge in Luxemburg. Zu den Unterlagen:
- Portal: Anmeldung mit Benutzername und Passwort oder einer notifizierten EU-eIDAS-Identität.
- Signatur: jedes qualifizierte Zertifikat auf der EU-Vertrauensliste.
- Zeichnungsbefugnis: ein Auszug aus Ihrem heimischen Register.
- Unternehmensdaten: Ihr heimischer Registerauszug statt des RCS-Auszugs, übersetzt, wenn der Auftraggeber es verlangt.
- Steuern und Sozialversicherung: Ein nicht in Luxemburg niedergelassener Bieter legt die luxemburgischen Bescheinigungen und dieselben Bescheinigungen seiner heimischen Steuer- und Sozialversicherungsbehörden vor.
- Strafregister: bei der zuständigen Behörde des Staates, in dem das Unternehmen seinen tatsächlichen Sitz hat.
- Übersetzungen: beeidigte Übersetzungen ins Französische, Deutsche oder Luxemburgische, wenn der Auftraggeber sie verlangt.
- Vor den Arbeiten: die Niederlassungsgenehmigung oder die Dienstleistungsmeldung, Entsendemeldungen mit A1-Bescheinigungen und, falls nötig, eine luxemburgische Mehrwertsteuernummer. Von einem Zuschlagsempfänger außerhalb des EWR kann die Sicherheitsleistung nach Art. 34 RGD verlangt werden.
Stolperfallen
- Verleihen Sie Ihr LuxTrust oder Ihren elektronischen Ausweis nie, und leihen Sie sich nie ein fremdes. Ihr eigener Unterzeichner signiert die Angebotsdateien, bevor jemand sie einreicht.
- Prüfen Sie die Signatur jeder Datei vor der Einreichung mit dem Prüfwerkzeug des Portals: Ein nicht signiertes Angebot ist nichtig.
- Achten Sie auf das Datum der Bescheinigungen. Sie müssen höchstens 3 Monate vor dem Tag der Öffnung ausgestellt sein; beantragen Sie sie daher vor der Abgabefrist.
- Klären Sie die Genehmigung vor Arbeitsbeginn. Unternehmen von außerhalb des EWR und der Schweiz dürfen ohne Niederlassungsgenehmigung nicht anfangen; Handwerksbetriebe aus dem EWR und der Schweiz müssen sich melden (50 €, 12 Monate).
- Bieten Sie in der Sprache der Unterlagen an, meist Französisch oder Deutsch, sofern diese nichts anderes zulassen.
Mit askTender
In Luxemburg wird Ihr askTender-Partner als namentlich benannter Benutzer im Konto Ihres Unternehmens auf dem Vergabeportal eingetragen und arbeitet mit seinen eigenen Zugangsdaten. Sie behalten Ihren eigenen Zugang und unterzeichnen, was nur Sie unterzeichnen können: jede Angebotsdatei mit Ihrem eigenen qualifizierten Zertifikat, die Vollmacht, die Verpflichtungserklärung der Bietergemeinschaft, die Garantievereinbarungen, die Niederlassungsgenehmigung oder Dienstleistungsmeldung und den Vertrag; außerdem beantragen Sie den Strafregisterauszug des Unternehmens. Der askTender Desk bereitet Preisblatt, technisches Angebot, EEE und Einreichung vor und koordiniert die Bescheinigungen; askTender-Partner – etwa ein Rechtsanwalt, eine Steuerberatung, ein Notar oder ein beeidigter Übersetzer – erledigen die Schritte, die ihre Zulassung abdeckt.
Fragen
Welche Unterlagen reiche ich mit einem Angebot in Luxemburg ein?
Das Angebot selbst (das Preisblatt, bordereau, mit Preisen in Euro ohne Mehrwertsteuer, und das technische Angebot), die EEE, wenn die Ausschreibung sie verwendet, eine Vollmacht, wenn nicht Ihr satzungsmäßiger Geschäftsführer unterschreibt, und die gesamtschuldnerische Verpflichtungserklärung bei einer Bietergemeinschaft. Jede Angebotsdatei muss eine qualifizierte elektronische Signatur tragen, bevor Sie sie auf dem Portal einreichen.
Welche Signatur kann ich für ein luxemburgisches Angebot verwenden?
Eine qualifizierte elektronische Signatur von LuxTrust (Smartcard oder Signing Stick), mit dem luxemburgischen elektronischen Personalausweis oder von jedem Anbieter, der mit „QCert for eSig“ auf der EU-Vertrauensliste steht. Zertifikate von außerhalb der EU werden in den Unterlagen nicht als zulässig erwähnt. Einen Teilnahmeantrag müssen Sie nicht signieren, ein nicht signiertes Angebot ist jedoch nichtig.
Was muss der voraussichtliche Zuschlagsempfänger vorlegen?
Bescheinigungen des CCSS (Sozialversicherung), der ACD (direkte Steuern) und der AED (Mehrwertsteuer), jeweils frühestens 3 Monate vor dem Tag der Öffnung ausgestellt, innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist von mindestens 15 Tagen. Auch Subunternehmer legen sie vor, und ein nicht in Luxemburg niedergelassener Bieter fügt dieselben Bescheinigungen seiner heimischen Behörden hinzu. Der Auftraggeber kann außerdem den Strafregisterauszug des Unternehmens verlangen.
Kann jemand anderes das Angebot für mein Unternehmen unterschreiben?
Ja, wenn die Person das Unternehmen verpflichten kann: Ihr satzungsmäßiger Geschäftsführer laut RCS oder der Inhaber einer Vollmacht, die Ihre Geschäftsführer unterzeichnen. Ein Rechtsanwalt kann sie entwerfen, und wer aufgrund einer Vollmacht unterschreibt, verwendet sein eigenes qualifiziertes Zertifikat.
Was brauche ich, bevor die Arbeiten in Luxemburg beginnen?
Unternehmen von außerhalb des EWR und der Schweiz brauchen eine Niederlassungsgenehmigung (autorisation d’établissement) des Wirtschaftsministeriums, auch für gelegentliche Arbeiten. Handwerks- und Industriebetriebe aus dem EWR und der Schweiz melden sich stattdessen beim Ministerium (50 €, gültig für 12 Monate). Ausländische Arbeitgeber melden außerdem entsandte Arbeitnehmer bei der ITM, und der Vertrag kann Versicherungsnachweise und eine Garantie anstelle des Einbehalts von 10 % verlangen.
Quellen
- Gesetz vom 8. April 2018 über öffentliche Aufträge (Legilux)
- Großherzogliche Verordnung vom 8. April 2018 (Legilux)
- marches.public.lu: Authentifizierung und elektronische Signatur
- Vergabeportal: Praxisleitfaden für Unternehmen
- guichet.lu: an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen
- guichet.lu: Niederlassungsgenehmigung
- guichet.lu: Meldung gelegentlicher und vorübergehender Dienstleistungen
- guichet.lu: Personal nach Luxemburg entsenden
- guichet.lu: Strafregisterauszug einer juristischen Person
- guichet.lu: elektronische Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen
Dieser Leitfaden erklärt die Regeln in einfacher Sprache; er ist keine Rechtsberatung. Vergaberegeln ändern sich, und jede Ausschreibung legt ihre eigenen Bedingungen fest – sie hat immer Vorrang.
