Leitfaden · Deutschland · Angebotsabgabe

Unterhalb der EU-Schwellenwerte in Deutschland: Land für Land.

Die meisten öffentlichen Aufträge in Deutschland liegen unterhalb der EU-Schwellenwerte, und dort setzt nicht ein einziges nationales Gesetz die Regeln, sondern der Bund und 16 Bundesländer, jeweils mit eigenen Wertgrenzen. Zwischen 2025 und 2026 hat fast jedes Land sie angehoben, teils drastisch: Bayerische Kommunen dürfen Bauleistungen jetzt bis 250.000 € direkt vergeben, während die Grenze in Bremen bei 5.000 € liegt. Wer die Wertgrenzen kennt, weiß, welche Aufträge ausgeschrieben werden und welche man nur gewinnt, wenn der Auftraggeber einen kennt.

Aktualisiert am 4. Oktober 20268 Min. LesezeitGeprüft anhand: Haushaltsrecht des Bundes und Vergabebeschleunigungsgesetz (in Kraft seit 1. Juli 2026), § 3a VOB/A in der ab 1. Januar 2026 geänderten Fassung, UVgO sowie Vergabegesetze, Verwaltungsvorschriften und Wertgrenzenerlasse der Länder, veröffentlicht bis Oktober 2026

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So funktioniert die Vergabe unterhalb der Schwellenwerte

Unterhalb der EU-Schwellenwerte (ab 2026 216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen von Landes- und Kommunalauftraggebern, 140.000 € für Bundesministerien und 5.404.000 € für Bauleistungen) richtet sich die Vergabe in Deutschland nach dem Haushaltsrecht, nicht nach dem Wettbewerbsrecht, das oberhalb der Schwellenwerte gilt. Zwei Regelwerke tragen die Hauptlast:

  • UVgO für Liefer- und Dienstleistungen.
  • VOB/A, Abschnitt 1 für Bauleistungen.

Keines davon ist ein Gesetz. Beide gelten nur dort, wo Haushaltsvorschriften des Bundes oder der Länder sie anordnen, und jedes Land bestimmt selbst, wie, mit eigenen Wertgrenzen. Kommunen folgen in der Regel den Regeln ihres Landes, Nordrhein-Westfalen hat seine Kommunen 2026 jedoch von festen Wertgrenzen befreit.

Bundesauftraggeber seit 2026:

  • Direktauftrag: bis 50.000 € für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.
  • Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb: bis 100.000 € (Liefer- und Dienstleistungen).
  • Bauleistungen: freihändige Vergabe bis 100.000 € und beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb bis 150.000 €.

Das Vergabebeschleunigungsgesetz (Juli 2026) hat außerdem Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb neben öffentlicher und beschränkter Ausschreibung zu Regelverfahren gemacht.

Die Wertgrenzen in allen 16 Bundesländern

Alle Werte ohne Umsatzsteuer:

  • DA = Direktauftrag.
  • VV = Verhandlungsvergabe (UVgO) oder freihändige Vergabe (Bauleistungen), ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb, sofern nicht anders angegeben.
  • BA = beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb.
  • „EU“ = bis zum EU-Schwellenwert.
Land Liefer- und Dienstleistungen: DA / VV / BA Bauleistungen: DA / VV / BA Landestariftreuegesetz
Baden-Württemberg 100 Tsd. € / EU / EU Kommunal: 100 Tsd. € / 216 Tsd. € / 1 Mio. € Ja, über 20 Tsd. €; gesetzlicher Mindestlohn
Bayern (kommunal; Land ähnlich) 100 Tsd. € / EU / EU 250 Tsd. € / 1 Mio. € / 1 Mio. € Keines
Berlin 75 Tsd. € / 200 Tsd. € / 200 Tsd. € 500 Tsd. € / 1 Mio. € / 1 Mio. € Ja; 14,84 €/Std. (ab 2027: 15,58 €)
Brandenburg 100 Tsd. € / EU / EU 100 Tsd. € / 1 Mio. € / 1 Mio. € Gesetz vorhanden; Untergrenze liegt unter dem gesetzlichen Mindestlohn, daher gelten 13,90 €
Bremen 3 Tsd. € / unter 50 Tsd. € / 100 Tsd. € 5 Tsd. € / 50–100 Tsd. € / 500 Tsd. € Ja; 14,87 €/Std.
Hamburg 5 Tsd. € / vereinfacht unter 100 Tsd. € / unter 100 Tsd. € 3–10 Tsd. € / 150 Tsd. € / 1 Mio. € Tariftreueregeln für 2027 geplant
Hessen Bis 100 Tsd. € kein Verfahren nötig; darüber VV und BA bis EU Bis 750 Tsd. € kein Verfahren nötig; darüber VV und BA bis EU Ja, über 20 Tsd. €; Branchentarifverträge
Niedersachsen 20 Tsd. € (Schulen 100 Tsd. €) / 100 Tsd. € / 100 Tsd. € 20 Tsd. € / 150 Tsd. € / 1 Mio. € Ja, ab 20 Tsd. €; gesetzlicher Mindestlohn
Mecklenburg-Vorpommern 100 Tsd. € / EU / EU 150 Tsd. € / 300 Tsd. € / 1 Mio. € Ja; 14,68 €/Std.
Nordrhein-Westfalen (Land) 50 Tsd. € / 100 Tsd. € (EU mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb) / 100 Tsd. € 100 Tsd. € / 100 Tsd. € (EU mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb) / 1,25 Mio. € Ja, ab 25 Tsd. €; gesetzlicher Mindestlohn
Rheinland-Pfalz 10 Tsd. € / 100 Tsd. € / 100 Tsd. € 10 Tsd. € / 100 Tsd. € / 250 Tsd. € Ja, ab 20 Tsd. €; gesetzlicher Mindestlohn
Saarland (kommunal) 100 Tsd. € / EU / EU 100 Tsd. € / EU / EU Ja, ab 25 Tsd. €
Sachsen 500 € / 25 Tsd. € / keine feste Obergrenze 50 Tsd. € / 25–100 Tsd. € (umstritten) / 150 Tsd. € Keines (für 2027 geplant)
Sachsen-Anhalt 100 Tsd. € / EU / EU 100 Tsd. € / unter 2,5 Mio. € / EU Ja; 16,12 €/Std.
Schleswig-Holstein 50 Tsd. € / 150 Tsd. € / 150 Tsd. € 100 Tsd. € / 1 Mio. € / 1 Mio. € Aufgehoben (nur noch ÖPNV)
Thüringen 30 Tsd. € / EU / EU 75 Tsd. € / 1 Mio. € / 1 Mio. € Ja; rund 15,40 €/Std.

Hinweise:

  • Die kommunalen Wertgrenzen in Bayern gelten von 2025 bis 2029.
  • Die angehobenen Wertgrenzen in Baden-Württemberg laufen im Oktober 2027 aus.
  • Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen gibt es seit 1. Januar 2026 keine vom Land vorgegebenen Verfahren oder Wertgrenzen mehr, nur die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung und Transparenz sowie eigene örtliche Regeln.
  • Sachsen wendet noch ältere Regeln an (VOL/A), und einige seiner Werte für Bauleistungen werden in den Quellen unterschiedlich angegeben.
  • Bremen plant, seine Wertgrenzen deutlich anzuheben; das ist noch nicht in Kraft.
  • Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde im Jahr 2026, steigend auf 14,60 € im Jahr 2027.

Was das für Sie bedeutet. Unterhalb dieser Grenzen dürfen Auftraggeber ohne Ausschreibung vergeben, der Auftrag geht also an Unternehmen, die sie bereits kennen oder einladen. Oberhalb davon werden Aufträge ausgeschrieben. In Bayern kann eine Kommune Ihnen einen Bauauftrag über 250.000 € direkt erteilen; in Bremen braucht alles über 5.000 € ein Verfahren.

Wo Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte veröffentlicht werden

  • Ausgeschriebene Aufträge erscheinen auf der Website des Auftraggebers oder einem Vergabeportal und müssen über die Suche auf bund.de (service.bund.de) auffindbar sein. Bauausschreibungen können auch in Zeitungen oder Amtsblättern erscheinen.
  • Landesplattformen sind unter anderem vergabe.bayern.de, die Vergabeplattform Berlin (für Berliner Auftraggeber verpflichtend, ab 25.000 € elektronisch), der Vergabemarktplatz Brandenburg, die HAD in Hessen, evergabe.nrw.de sowie die Plattformen von Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland.
  • Der Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de) ist unterhalb der Schwellenwerte freiwillig.
  • Nach dem Zuschlag: Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben über 25.000 € müssen 3 Monate lang veröffentlicht werden (Liefer- und Dienstleistungen), Bauvergaben über 15.000–25.000 € 6 Monate lang. Das ist nützlich, um zu verfolgen, welche Auftraggeber was vergeben.

Eine Entscheidung angreifen

Unterhalb der Schwellenwerte gibt es kein Nachprüfungsverfahren des Bundes, einige Länder bieten aber eines an:

Land Nachprüfung Gilt ab
Sachsen Unterlegene Bieter werden mindestens 10 Tage vor Vertragsschluss informiert. Eine Beanstandung geht an die Aufsichtsbehörde, und der Zuschlag wartet 10 Tage. 75 Tsd. € Bauleistungen, 50 Tsd. € Liefer- und Dienstleistungen
Thüringen Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt 150 Tsd. € Bauleistungen, 50 Tsd. € Liefer- und Dienstleistungen
Sachsen-Anhalt Vergabekammer; Information 7 Werktage vor Vertragsschluss 120 Tsd. € Bauleistungen, 40 Tsd. € Liefer- und Dienstleistungen
Hessen Vergabekompetenzstelle, nach erfolgloser Rüge beim Auftraggeber 750 Tsd. € Bauleistungen, 100 Tsd. € Liefer- und Dienstleistungen
Rheinland-Pfalz Vergabeprüfstellen 75 Tsd. € (bis Juni 2027)
Saarland Unverbindliches Schlichtungsverfahren 25 Tsd. €

Informations- und Wartefristen: Niedersachsen schreibt eine Wartefrist von 15 Tagen vor (10 bei elektronischer Information), Schleswig-Holstein ab 50.000 € eine Vorabinformation der unterlegenen Bieter 7 Tage vorher.

Überall können Sie bei einem Zivilgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um einen Zuschlag zu stoppen, und Gerichte haben solche Verfügungen in Fällen aus 2024 und 2026 erlassen.

Tipps für ausländische Bieter

  • Eigenerklärungen haben Vorrang. Auftraggeber können die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptieren, bei triftigem Grund auch gleichwertige Unterlagen.
  • Lassen Sie sich präqualifizieren, damit Sie Unterlagen nicht immer wieder einreichen müssen: PQ-VOB für Bauleistungen (offen für jedes Bauunternehmen) und das AVPQ-Verzeichnis der Industrie- und Handelskammern für Liefer- und Dienstleistungen.
  • Bieten Sie elektronisch ab 25.000 €. Einige Länder erlauben Verfahren per E-Mail bis 100.000–150.000 €.
  • Rechnen Sie mit Deutsch. Unterhalb der Schwellenwerte schreibt es kein Gesetz vor, in der Praxis sind Vergabeunterlagen und Angebote aber auf Deutsch.
  • Unterschreiben Sie Tariftreueerklärungen oberhalb der jeweiligen Landesschwelle. Mehrere Länder verlangen mehr als den gesetzlichen Mindestlohn.
  • Grenzüberschreitendes Interesse: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verpflichten Auftraggeber, es schon vor einem Direktauftrag zu prüfen. Aufträge, die für ausländische Bieter interessant wären, müssen dann fair ausgeschrieben werden.

Was sich 2025–2026 geändert hat

  • 2025: Die meisten Länder hoben ihre Wertgrenzen an. Die Kommunen in Bayern und Baden-Württemberg sowie Rheinland-Pfalz im Januar, Thüringen im April, Niedersachsen im Mai, Brandenburg im Juni, das Saarland im Juli, Sachsen-Anhalt im November.
  • 1. Januar 2026: neue Wertgrenzen des Bundes zur VOB/A; Nordrhein-Westfalen befreite seine Kommunen; neue EU-Schwellenwerte.
  • März–Mai 2026: Mecklenburg-Vorpommern (März), neue Landesmindestlöhne (Sachsen-Anhalt und Bremen im April), das Tariftreuegesetz des Bundes (Mai), Schleswig-Holstein (Mai).
  • Juni–Juli 2026: das reformierte Vergabegesetz in Hessen (Juni); das Vergabebeschleunigungsgesetz des Bundes und Verhandlungsvergaben bis 100.000 €; das neue Berliner Vergabegesetz (Juli).
  • September–Oktober 2026: neue Wertgrenzen in Berlin und neue Landesregeln in Nordrhein-Westfalen ab 1. Oktober.
  • Was kommt:
    • Eine verschlankte UVgO, seit Juni 2026 im Entwurf.
    • Reformen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
    • Tariftreueregeln in Hamburg 2027.
    • Ein Tariftreuegesetz in Sachsen 2027.
    • Höhere Wertgrenzen in Bremen.

Fragen

Wie hoch ist die Direktauftragsgrenze in Deutschland?

Das hängt vom Auftraggeber ab. Bundesauftraggeber dürfen seit Juli 2026 bis 50.000 € direkt vergeben (Bauleistungen seit Januar 2026). Die Länder legen eigene Grenzen fest: 100.000 € für Liefer- und Dienstleistungen in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und bei den saarländischen Kommunen, aber nur 3.000 € in Bremen und 5.000 € in Hamburg. Bei Bauleistungen dürfen bayerische Kommunen bis 250.000 € direkt vergeben, Berlin bis 500.000 €.

Übernehmen die Bundesländer die Wertgrenzen des Bundes zur VOB/A?

Nur einige. Die neuen Wertgrenzen der VOB/A (Direktauftrag 50.000 €, freihändige Vergabe 100.000 €, beschränkte Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb 150.000 €) gelten automatisch nur in Ländern, deren Recht dynamisch auf die VOB/A verweist und die keine eigenen Grenzen festgelegt haben. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz wenden sie ausdrücklich nicht an, und die meisten Länder haben eigene, oft höhere Grenzen.

Wo werden Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte in Deutschland veröffentlicht?

Auf der Website des Auftraggebers oder einem Vergabeportal, und sie müssen über die Suche auf bund.de (service.bund.de) auffindbar sein. Viele Länder haben eigene Plattformen, etwa vergabe.bayern.de, evergabe.nrw.de und die Vergabeplattform Berlin, die für Berliner Auftraggeber verpflichtend ist. Direktaufträge werden nicht ausgeschrieben, größere Vergaben müssen aber nachträglich veröffentlicht werden.

Kann ich eine Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte in Deutschland angreifen?

Unterhalb der Schwellenwerte gibt es kein Nachprüfungsverfahren des Bundes, aber sechs Länder bieten eines an: Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Rheinland-Pfalz und, unverbindlich, das Saarland. Niedersachsen und Schleswig-Holstein schreiben eine Vorabinformation der unterlegenen Bieter vor. Überall können Sie bei den Zivilgerichten eine einstweilige Verfügung beantragen.

Haben die Bundesländer einen eigenen Mindestlohn für öffentliche Aufträge?

Mehrere ja, oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 € pro Stunde im Jahr 2026. Sachsen-Anhalt verlangt 16,12 €, Thüringen rund 15,40 €, Bremen 14,87 €, Berlin 14,84 € und Mecklenburg-Vorpommern 14,68 €; Hessen knüpft die Löhne an die Tarifverträge der jeweiligen Branche. Bayern und Sachsen haben kein Landestariftreuegesetz, andere Länder wenden den gesetzlichen Mindestlohn an.

Muss ich mein Angebot auf Deutsch abgeben?

Eine ausdrückliche gesetzliche Regel gibt es nicht, in der Praxis sind Vergabeunterlagen und Angebote unterhalb der Schwellenwerte aber auf Deutsch. Eigenerklärungen sind der Regelfall, und eine Präqualifikation über PQ-VOB (Bauleistungen) oder das AVPQ-Verzeichnis (Liefer- und Dienstleistungen) erspart Ihnen das erneute Einreichen von Unterlagen.

Quellen

Dieser Leitfaden erklärt die Regeln in einfacher Sprache; er ist keine Rechtsberatung. Vergaberegeln ändern sich, und jede Ausschreibung legt ihre eigenen Bedingungen fest – sie hat immer Vorrang.